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KJP-Ausbildung jetzt!

Wer kann aktuell eine Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in machen und wie lange dauert diese?

Eine Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann mit einem Master- bzw. Diplomabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie (inklusive Klinische Psychologie) begonnen werden. 

Wenn du dich für die Ausbildung interessierst, solltest du jetzt aktiv werden!

Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapieausbildung bestehen in den einzelnen Bundesländern zu den Zulassungsvoraussetzungen unterschiedliche Bestimmungen. Ob ein Abschluss zugelassen wird, entscheidet die regionale Behörde, in der Regel das zuständige Landesprüfungsamt im jeweiligen Bundesland. Du solltest dich deshalb vor Ort informieren, ob und ggf. wo ein spezifischer Studienabschluss zugelassen ist. 

Die Ausbildung dauert mindestens 3 Jahre, die tatsächliche Ausbildungsdauer ist meist etwas länger: Durchschnittlich wird eine Psychotherapieausbildung eher nach 4­–5 Jahren beendet. Die Ausbildung schließt mit einer Approbationsprüfung ab, mit der man die Erlaubnis zur heilkundlichen Berufsausbildung erwirbt. Mit der Ausbildung wird gleichzeitig die Fachkunde erworben, mit der ggf. die Abrechnung mit den Krankenkassen möglich wird. 

Konkretes zum Ablauf und den Bedingungen der Ausbildung findest du in unserem Wegweiser

Welche Übergangsregelungen sind vorgesehen, um noch die Ausbildung nach bisherigem Recht machen zu können?

Seit Herbst 2019 regelt ein neues Gesetz die zukünftige Weiterbildung zum/r Psychotherapeut*in. Eine Übergangsfrist ermöglicht es vorübergehend noch mit einem Master/Diplomabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in zu absolvieren. Diese muss spätestens bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen sein. Danach ermöglicht ausschließlich der Master in Psychotherapie den Zugang. Konkret bedeutet das: Jetzt entscheiden und starten! 

Folgende Bedingungen sind jetzt wichtig: 

  1. Du musst Dein Studium, welches zur Zulassung zur heutigen Psychotherapieausbildung berechtigt, vor dem 01. September 2020 begonnen haben
  2. oder irgendwann einmal ein solches Studium abgeschlossen haben.

Wie lange Ausbildungsstarts nach diesem Übergangsrecht noch angeboten werden, hängt u. a. auch von der Nachfrage ab und ist nicht sicher vorhersagbar. Deshalb solltest du dich jetzt mit der Frage befassen, ob du mit deinem (sozial-)pädagogischen Abschluss eine Psychotherapieausbildung beginnen willst. 

Hast du vor dem 01. September 2020 noch kein entsprechendes Studium begonnen, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz, also das Psychotherapiestudium und der Fachkunde-Erwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung möglich. Ein Zugang mit (sozial-)pädagogischen Studienabschlüssen ist dann also nicht mehr möglich! 

Weitere Informationen zu den Übergangsbestimmungen findest du u. a. auf unserer Infoseite dazu: www.psychotherapeutin-werden.de

Lass dich individuell beraten!

Wir beraten Dich gerne. Wegen der unterschiedlichen Bedingungen in den Bundesländern empfehlen wir dir die Kontaktaufnahme mit einem unserer KJP-Ausbildungszentren vor Ort. KJP-Ausbildung bieten wir in unserem DGVT-Ausbildungsverbund an bundesweit 12 Standorten an. 

Wir freuen uns, wenn du dich bei uns meldest. 
 

Die DGVT-Akademie – der starke Ausbildungsverbund