Kooperierende Einrichtungen

Die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (§ 8 PsychThG) umfasst die Praktische Tätigkeit sowie die Praktische Ausbildung.

Da die Wartezeiten für Praktikumsstellen für die Praktische Tätigkeit 1 in Berlin momentan ca. 1 Jahr betragen, sollten Sie sich deshalb bereits während Ihres Masterstudiums für eine Praktikumsstelle bewerben; erst einmal unabhängig von einer Zulassung zur PPT-Ausbildung.

Download: Liste der Kooperationspartner als PDF

Praktische Tätigkeit I

1200 Stunden der  Praktischen Tätigkeit (PT 1) sind an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung abzuleisten, die zur ärztlichen Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie ermächtigt ist, mit dem Ausbildungszentrum Berlin kooperiert und von der zuständigen Landesbehörde anerkannt ist. Inhalt der Praktischen Tätigkeit ist u.a. die Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 PatientInnen mit unterschiedlichen Erkrankungen. 

Praktische Tätigkeit II

Weitere 600 Stunden der Praktischen Tätigkeit (PT 2) können ebenfalls an einer solchen psychiatrischen klinischen Einrichtung, aber auch an einer anderen anerkannten Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeutischen Versorgung absolviert werden oder in der Praxis eines Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten. 

Praktische Ausbildung 

Die Praktische Ausbildung umfasst die psychotherapeutische Behandlung unter Supervision. Hierbei sind mindestens sechs PatientInnenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen.Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist möglich an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätte anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen. Werden die durchgeführten "Psychotherapiestunden" von den Krankenkassen vergütet, erfolgt eine anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen.

Wir bitten alle InteressentInnen, sich nicht direkt und ohne Absprache mit der regionalen Ausbildungsleitung mit den im Folgenden genannten Kliniken und Praxen in Verbindung zu setzen. 

Die Durchführung von praktischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit erfordert die Absprache mit der Ausbildungsleitung vor Ort.