Kooperierende Einrichtungen

Die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (§ 8 PsychThG) umfasst die praktische Tätigkeit sowie die praktische Ausbildung.

Praktische Tätigkeit

1.200 Stunden der Praktischen Tätigkeit (PT 1) sind an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung abzuleisten, die zur ärztlichen Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie ermächtigt ist, mit dem Ausbildungszentrum Hamburg kooperiert und von der zuständigen Landesbehörde anerkannt ist. Inhalt der Praktischen Tätigkeit ist u.a. die Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 PatientInnen mit unterschiedlichen Erkrankungen.

Weitere 600 Stunden der Praktischen Tätigkeit (PT 2) können ebenfalls an einer solchen psychiatrischen klinischen Einrichtung, aber auch an einer anderen anerkannten Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeutischen Versorgung absolviert werden oder in der Praxis eines Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten.

Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung (PA) umfasst 600 Stunden psychotherapeutischer Behandlung, die regelmäßig supervidiert werden müssen. Sie wird in der Regel in der Ambulanz des Ausbildungszentrums absolviert. In Ausnahmefällen kann sie auch in einer mit dem Ausbildungszentrum kooperierenden und anerkannten Lehrpraxis durchgeführt werden. Zudem ist es möglich, bis zu 200 Stunden der PA im stationären Setting, in einer mit dem Ausbildungszentrum kooperierenden und anerkannten Klinik zu absolvieren.

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