Bausteine
Ihre Ausbildung zum/zur Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn führen Sie in unseren regionalen Ausbildungszentren, in den Ausbildungsambulanzen und den kooperierenden Lehrpraxen und klinischen Einrichtungen durch. Die Lehrgangsleitung vor Ort begleitet Sie durch Ihre Ausbildung und steht Ihnen für fachliche, organisatorische und persönliche Fragen als AnsprechpartnerIn zur Verfügung.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt eine mindestens 4.200 Stunden umfassende Ausbildung vor, die aus der theoretischen Ausbildung, der praktischen Tätigkeit, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision, Selbsterfahrung sowie dem ergänzenden Studium besteht.
Die theoretische Ausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung psychotherapeutischen und psychodiagnostischen Wissens im kurativen, präventiven und rehabilitativen Bereich und umfasst auch das Üben diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten. Sie findet in Form von mediengestützten Seminaren, Übungen und Vorlesungen im regionalen Ausbildungszentrum statt, die (zumeist) als zweitägige Veranstaltungen an den Wochenenden durchgeführt werden.
Folgende Inhalte sind - entsprechend der Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) - Gegenstand der theoretischen Ausbildung:
Grundkenntnisse (200 Stunden)
Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen normalen und abweichenden Verhaltens im Kinder- und Jugendlichenalter
Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendlichenalter
Allgemeine und spezielle Krankheitslehren der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren
Psychosomatische Krankheitslehre
Kinder-und jugendpsychiatrische Krankheitslehre, Psychiatrische Krankheitslehre verschiedener Altersgruppen
Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Säuglings- und Kleinkindforschung
Diagnostik und Differenzialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Besondere entwicklungs- und geschlechtsbezogene Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
Prävention und Rehabilitation
Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
Methoden und differenzielle lndikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen
Geschichte der Psychotherapie
Vertiefte Ausbildung (400 Stunden)
- Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Beziehungspersonen
- Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeit von Beziehungspersonen
- Therapiemotivation und Widerstand des Kindes oder Jugendlichen und seiner bedeutsamen Beziehungspersonen, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Dynamik der Beziehungen zwischen dem Therapeuten und dem Kind oder Jugendlichen sowie seinen Eltern oder anderen bedeutsamen Beziehungspersonen im psychotherapeutischen Behandlungsprozess
- Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie von Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
- Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen und den bedeutsamen Beziehungspersonen
- Gesprächsführung mit den Beziehungspersonen des Kindes oder Jugendlichen im Hinblick auf deren psychische Beteiligung an der Erkrankung und im Hinblick auf deren Bedeutung für die Herstellung und Wiederherstellung des Rahmens der Psychotherapie des Patienten
- Einführung in die Säuglingsbeobachtung und in den Umgang mit Störungen der frühen Vater-Mutter-Kind-Beziehung
Die praktische Ausbildung umfasst die psychotherapeutische Behandlung unter Supervision. Hierbei sind mindestens sechs PatientInnenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen. Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist möglich an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätten und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
Werden die durchgeführten "Psychotherapiestunden" von den Krankenkassen vergütet, erfolgt eine anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen.
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.
1.200 Stunden finden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder in der psychotherapeutischen Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder eines Arztes mit der ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu absolvieren.
Beispiele für Themen der Selbsterfahrung sind u.a.
die Reflexion des persönlichen therapeutischen Erlebens und Handelns unter Einbeziehung biographischer Aspekte
die Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Gefühlslagen der PatientInnen im therapeutischen Prozess
die Analyse eigener Krisen und Problemlösungen sowie deren Einfluss auf die therapeutische Beziehung
die Erarbeitung und Erprobung eigener Problemlösungsstrategien unter Verwendung verhaltenstherapeutischer Methodik
Macht und Machtmissbrauch in der Psychotherapie
Selbsterfahrung findet als angeleitete Gruppenselbsterfahrung in Form von mehrtägigen Blockveranstaltungen statt.
Die praktische Ausbildung umfasst die psychotherapeutische Behandlung unter Supervision. Hierbei sind mindestens sechs PatientInnenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen. Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist möglich an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätte und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
Werden die durchgeführten "Psychotherapiestunden" von den Krankenkassen vergütet, erfolgt eine anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen.
Das Psychotherapeutengesetz schreibt Gruppensupervision im Umfang von bis zu 100 Stunden und mindestens 50 Stunden Einzelsupervision vor. Die Supervision ist auf die 600 Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen und muss bei mindestens drei unterschiedlichen, anerkannten SupervisorInnen durchgeführt werden. Die Zuweisung von anerkannten SupervisorInnen erfolgt in der Regel durch die Lehrgangsleitung unter Berücksichtigung von Wünschen der Supervisionsgruppe beziehungsweise der TeilnehmerInnen.
Das ergänzende Studium umfasst
- Die Arbeit in angeleiteten Arbeitsgruppen
- Die Vor- und Nachbereitung sowie Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung
- Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit
- Fallkonferenzen, Kolloquien, Fortbildungsinhalte, von Arbeitgebern organisierte und ausbildungsbezogene Veranstaltungen
Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT und der FernUniversität eine lange Tradition und wird daher in das ergänzende Studium im Umfang von ca. 500 Stunden übernommen. Diese Gruppen, die in der Regel identisch sind mit den Supervisionsgruppen, arbeiten angeleitet und bestehen aus ca. drei bis fünf TeilnehmerInnen.
Zu den Arbeitsinhalten der Arbeitsgruppen gehört unter anderem
- die Bearbeitung der Ausbildungsmaterialien
- die Durchführung von praktischen Übungen und Rollenspielen, die kollegiale Supervision (Intervision)
- die Weiterführung der themenzentrierten Selbsterfahrung
- die Vertiefung ergänzender Inhalte mit Bezug zur berufspraktischen Tätigkeit
- die Arbeitsplatzanalyse und die Besprechung von Problemen der Berufs- und Ausbildungsrolle