Voraussetzungen
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) definiert die Zulassungsbestimmungen für die Ausbildung zum/zur Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn. Vorausgesetzt werden
- ein Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie) oder
- ein in einem anderen Staat abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie, oder
- ein Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Psychologie, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist, oder
- ein Diplom in Pädagogik, Sozialpädaogik bzw. Sozialarbeit, Sonderpädagogik, Heilpädagogik (Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen), oder
- ein Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs.4 HRG in Pädagogik, oder
- ein Magisterabschluss im Sinne des § 18 HRG mit Hauptfach Pädagogik und Sonder- pädagogik
- in einigen Bundesländern ist darüber hinaus die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf der Basis eines Lehramtsstudiums möglich
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unserem Einführungsseminar beziehungsweise an unserem Auswahlverfahren voraus. Das Einführungsseminar gibt Ihnen die Möglichkeit, unser Ausbildungsangebot zu testen. Gleichzeitig ermöglicht es uns, Sie kennenzulernen und Ihre Eignung als TherapeutIn zu prüfen. Erst nach der Teilnahme an diesem Seminar entscheiden Sie, ob Sie die Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn bei uns durchführen möchten und schließen mit uns einen Ausbildungsvertrag.
Vergleichbares gilt für das Auswahlverfahren, das an einzelnen Standorten unseres Verbundes vorgeschaltet wird: Dieses umfasst ein Auswahlgespräch und danach das zweitägige Einführungsseminar.