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Zugang aus pädagogischen Berufen

Eine Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann mit einem Master- bzw. Diplomabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie (inklusive Klinische Psychologie) begonnen werden.

Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte jetzt aktiv werden!
Wir empfehlen jetzt zu entscheiden, ob du Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in werden möchtest. Dann solltest du zeitnah die Aufnahme einer solchen Ausbildung anstreben. Diese kann nach dem neuen Gesetz (in Kraft seit 1.9.2020) bis 2032 abgeschlossen werden (in Härtefällen bis 2035).

Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapieausbildung bestehen in den einzelnen Bundesländern zu den Zulassungsvoraussetzungen unterschiedliche Bestimmungen. Ob ein Abschluss zugelassen wird, entscheidet die regionale Behörde, in der Regel das zuständige Landesprüfungsamt im jeweiligen Bundesland. Du solltest dich deshalb vor Ort informieren, ob und ggf. wo ein spezifischer Studienabschluss zugelassen ist.

Wichtig zu wissen!
Eine Weiterbildung im neuen System seit 2020 wird für Masterabsolvent*innen aus pädagogischen Zugängen nicht mehr möglich sein, denn dann gilt bereits ein Masterabschluss in Psychotherapie als Zugangsvoraussetzung. Gerade befinden wir uns in einer Übergangszeit, in der die Zugänge aus den pädagogischen Berufen noch in die Ausbildung schlüpfen können.